Vorsorge für Ingenieure

 Seit dem 1. Oktober 1995 besteht für die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen ein eigenes Versorgungswerk, dem sich am 01.12.1998 die Pflichtmitglieder und am 23.08.2000 die freiwilligen Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer angeschlossen haben. Die Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau gehören dem Versorgungswerk seit dem 01.03.2002 als Pflichtmitglieder an.

Das Versorgungswerk ist eine vom Berufsstand der Ingenieure für den Berufsstand selbstgestaltete und selbstverwaltete Einrichtung zur Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Das Vermögen wird als eigenständiges Sondervermögen der Ingenieurkammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentliches Rechts, geführt. Das Versorgungswerk erhält keine staatlichen Zuschüsse.

Es finanziert sich aus der Leistungskraft seiner Mitglieder. Der Finanzierung der Versorgungsleistungen liegt das Kapital ansammelnde Anwartschaftsdeckungsverfahren zugrunde.
 
Jedes Mitglied finanziert seine eigenen Versorgungsleistungen aus seinen Beiträgen und darauf erwirtschafteten Zinsen selbst auf der Basis einer versicherungsmathematischen Kalkulation. Dabei führt jeder Beitrags-Euro gemäß einer in der Satzung enthaltenen Umrechnungstabelle zu einem Rentenbaustein.
 
Die Höhe des Beitrags bestimmt individuell und direkt die Höhe der Rente, das heißt es erfolgt keine Umverteilung und es gibt keinen „Generationenvertrag“. Beiträge, Erträge und günstige Verwaltungskostenstruktur (keine Abschlussprovisionen, kein Außendienst, keine Aktionäre) sichern hohe Versorgungsleistungen.

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